Testo completo
OLG Stuttgart 23. Zivilsenat — 23 U 85/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-08
Aktenzeichen: 23 U 85/22
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0308.23U85.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 133 BGB, § 157 BGB, § 291 S 1 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB ... mehr
Leitsatz
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Eine Abtretungsklausel in einem Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug mit dem Wortlaut: „Ggf. bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten sowie an Waren mit digitalen Elementen werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten.“ kann so auszulegen sein, dass mit dem Vertrag nicht nur eventuell bestehende vertragliche Ansprüche gegen den Hersteller und Verkäufer des Fahrzeugs an den Käufer abgetreten werden, sondern auch deliktische Ansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Dieselfahrzeug.(Rn.46)
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Eventuelle zu der abgetretenen Forderung akzessorische Zinsansprüche sind ebenfalls von der Abtretungsvereinbarung erfasst.(Rn.66)
Orientierungssatz
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Urteil ist durch Beschluss vom 19. April 2024 berichtigt worden. Der Berichtigungsbeschluss ist am Ende der Entscheidung angefügt.