Testo completo
OLG Stuttgart 10. Zivilsenat — 10 U 94/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-11-26
Aktenzeichen: 10 U 94/24
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2024:1126.10U94.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 99 Abs 1 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 493 ZPO
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Beschränkt sich nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens die Berufung im Hauptsacheprozess auf die Feststellung, dass die Beklagte zur Beseitigung der im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel verpflichtet war und somit die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen hat, ist die Berufung unzulässig, weil sie sich inhaltlich nur gegen die Kostenentscheidung wendet.(Rn.19)
(Rn.22)