Testo completo
OLG Stuttgart 3. Senat — 3 U 19/12 — Vergleich
Entscheidungsdatum: 2013-08-07
Aktenzeichen: 3 U 19/12
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:0807.3U19.12.00
Dokumenttyp: Vergleich
Tenor
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Die Beklagte verpflichtet sich, einen restlichen Handelsvertreterausgleichsanspruch in Höhe von 44.559,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.06.2010 an die Sparkasse … in … zugunsten des Klägers zu zahlen.
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Damit sind die wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem streitgegenständlichen Agenturverhältnis abgegolten und erledigt.
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Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Rechtsstreits in der zweiten Instanz tragen der Kläger 37 %.und die Beklagte 63 %.
Laut aus der Anlage vorgelesen und von beiden Prozessbevollmächtigten genehmigt.
Die Festsetzung des Streitwerts wird erörtert.
Beschlossen und verkündet:
Der Streitwert in der zweiten Instanz beträgt 70.533,62 €.
Der Vergleich hat keinen Mehrwert.
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