Testo completo
OLG München Familiensenat — 2021-12-28 — 26 UF 903/20 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-28
Aktenzeichen: 26 UF 903/20
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
- Der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 26. Zivilsenat - Familiensenat - vom 30.11.2021 wird im Tenor in Ziffer 2. dahingehend berichtigt, dass die Antragsgegnerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 1/5 zu tragen hat.
Gründe
1 Die Berichtigung beruht auf § 42 FamFG. Es handelt sich, wie aus den Gründen und der Nennung des Antragstellers in Ziffer 2. des Tenors ersichtlich, um einen reinen Schreibfehler.
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Berichtigung eines Schreibfehlers gem. § 42 FamFG