Testo completo
LG Augsburg — 2021-11-12 — 044 T 2948/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 044 T 2948/21
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
-
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 15.07.2021, Az. 01 M 6340/21, wird zurückgewiesen.
-
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
1 Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
2 Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts Bezug genommen.
3 Konkrete sachliche Einwände werden vom Beschwerdeführer auch nicht erhoben.
4 Die Kostenentscheidung beruht auf S. 97 ZPO.