Testo completo
LG Nürnberg-Fürth 12. Zivilkammer — 2022-03-21 — 12 T 3856/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-21
Aktenzeichen: 12 T 3856/21
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss vom 26.01.2022 (Bl. 64-70 d. A.) wird nicht abgeholfen.
Gründe
1 Die Entscheidung beruht auf § 68 Abs. 1 FamFG. Der Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.
2 Das Landgericht hält trotz der Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift an seiner Rechtsauffassung fest.
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Beschwerdeabweisung gem. § 68 Abs. 1 FamFG trotz entgegenstehender Beschwerdebegründung