Testo completo
AG Passau — 2022-11-15 — 4 Cs 33 Js 572/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: 4 Cs 33 Js 572/22
Dokumenttyp: Urteil
Tenor
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Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Betruges.
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Der Angeklagte wird zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR verurteilt
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Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Gründe
I.
1 Hinsichtlich des zur Überzeugung des Gerichts festgestellten Sachverhalts, des Schuldspruchs sowie der angewandten Strafnormen wird Bezug genommen auf den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft P. vom 02.05.2022.
II.
2 Wegen des Vergehens ist der Angeklagte schuld- und tatangemessen zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR.
III.
3 Als Verurteilter hat der Angeklagte schließlich gem. § 465 StPO die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Leitsatz
Erlässt die Kfz-Werkstatt dem kaskoversicherten Kunden die Bezahlung der mit dem Kfz-Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung, ist dies ein Rabatt auf die Werklohnforderung gem. Reparaturrechnung. (redaktioneller Leitsatz)
Leitsatz
Rechnet die Kfz-Werkstatt aufgrund einer Abtretungserklärung die Reparaturkosten mit dem Kfz-Versicherer ab und teilt diesem den Rabatt auf die Werklohnforderung nicht mit, erfüllt die verdeckte Rabattgewährung den Tatbestand des Betrugs. Täter des Betrugs ist der für die Kfz-Werkstatt handelnde Mitarbeiter. (redaktioneller Leitsatz)
Leitsatz
Erfährt der Kfz-Versicherer vor Auszahlung der Entschädigung von dem Rabatt und berücksichtigt diesen bei der Abrechnung, verbleibt der Betrug im Stadium des Versuchs. (redaktioneller Leitsatz)
Leitsatz
Erlässt die Kfz-Werkstatt in Zusammenhang mit dem Austausch eine Windschutzscheibe dem Kunden die Bezahlung der Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro und verschweigt dem Kfz-Versicherer diesen Rabatt, ist bei einem lediglich versuchten Betrug eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen schuld- und tatangemessen. (redaktioneller Leitsatz)
titelzeile
Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei versuchtem Betrug gegenüber Kfz-Versicherer