Testo completo
ArbG München Kammer 12 — 2022-05-31 — 12 Ca 2512/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 12 Ca 2512/22
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 4.577,75 €, der überschießende Vergleichswert auf 18.311,- € festgesetzt.
Gründe
1 Für die Abmahnung ist ein Bruttogehalt anzusetzen (Ziffer 2.1 des Streitwertkatalogs vom 09.02.2018).
2 Für den Vergleich war folgender Mehrwert zu berücksichtigen:
Ziffer Mehrwert (€) Bemerkung
- 13.733,25
[[2]] – 3 – 5 – Ziffer 25.1 des Streitwertkatalogs
- 4.577,75
3 Die Festsetzung erfolgt gemäß § 33 RVG.
Leitsatz
Für eine Abmahnung ist als Streitwert ein Bruttogehalt anzusetzen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
titelzeile
Gegenstandswert für Abmahnung