Testo completo
OLG München 38. Zivilsenat — 2023-05-15 — 38 W 440/23 e — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-15
Aktenzeichen: 38 W 440/23 e
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München – 38. Zivilsenat – vom 10.05.2023 (2x) und vom 12.05.2023 werden im Rubrum wie folgt berichtigt:
die Klagepartei ist auch als Beschwerdeführerin, die beklagte Partei ist auch als Beschwerdegegner zu bezeichnen
Gründe
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Leitsatz
Fehlen im Rubrum eines Beschlusses die Parteirollen der zweiten Instanz, kann dies nach § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt werden. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
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Berichtigung eines Beschlusses wegen eines Schreibversehens