Testo completo
LG Traunstein 5. Zivilkammer — 2024-06-12 — 5 O 2441/23 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-12
Aktenzeichen: 5 O 2441/23
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Traunstein – 5. Zivilkammer – vom 24.05.2024 wird im Tatbestand S. 2, 8. Absatz wie folgt berichtigt:
„Die Beklagte erließ nach positiver Stellungnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Allgemeinverfügung vom 18.02.2019 ein zweimonatiges Verbot zur Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufsoptionen („Leerverkaufsverbot“) gemäß Art. 20 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 236/2012 (EU-LVVO) für … Aktien.“
Gründe
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
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Diktatversehen, Schreibversehen, Landgericht, Vorsitzende Richterin, Richterin, Richter, Zivilprozess