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LG München I 5. Kammer für Handelssachen — 2025-04-30 — 5 HK O 5232/25 e — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-04-30
Aktenzeichen: 5 HK O 5232/25 e
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
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Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits,
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Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1 1. Die Entscheidung über die Kosten hat ihre Grundlage in § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, nachdem die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat.
2 2. Die Entscheidung über den Streitwert hat ihre Grundlage in § 247 Abs. 1 AktG
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Streitwert eines aktienrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens