Testo completo
LG München I 30. Zivilkammer — 2026-02-06 — 30 O 12245/24 — Berichtigungsbeschluss
Entscheidungsdatum: 2026-02-06
Aktenzeichen: 30 O 12245/24
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts München I – 30. Zivilkammer – vom 10.07.2025 wird in den Entscheidungsgründen nach Anhörung der Parteien von Amts wegen wie folgt berichtigt:
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im ersten Satz der Entscheidungsgründe muss es heißen „überwiegend“ statt „vollumfänglich“,
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direkt unter Ziffer I der Entscheidungsgründe, unmittelbar vor Ziffer 1, muss es heißen „in Höhe von 6.973,56 Euro“ anstelle von „in Höhe von 7.223,46 Euro“.
Gründe
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
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Diktatversehen, Schreibversehen, offensichtlicher Fehler, Berichtigung, Abschrift, Urkundsbeamtin, Vorsitzender Richter