Testo completo
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — L 4 R 1219/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: L 4 R 1219/07
ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2011:0728.L4R1219.07.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 43 SGB 6, § 240 SGB 6
Orientierungssatz
Eine gelernte Kraft, die entweder aufgrund ihrer Ausbildung oder ihrer beruflichen Tätigkeit Berufsschutz genießt, sich aber von einer solchen Tätigkeit gelöst hat, ohne dass sie hierzu durch gesundheitliche Gründe gezwungen war, genießt keinen Berufsschutz und ist infolgedessen auf jene Tätigkeiten verweisbar, die nach dem Mehrstufenschema des BSG entsprechend den von ihr zuletzt ausgeübten für sie in Betracht kommen.(Rn.17)