Testo completo
VG Berlin 4. Kammer — 4 K 81.13 V — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-28
Aktenzeichen: 4 K 81.13 V
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2014:0228.4K81.13V.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 16 Abs 5 AufenthG, § 82 Abs 4 S 1 AufenthG
Orientierungssatz
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Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 AufenthG kann u.a. einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, erteilt werden.(Rn.13)
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Die Regelung der Verwaltungsvorschrift soll für einen der aufgeführten Aufenthaltszwecke die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung erleichtern.(Rn.16)
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Es kann keine Rede davon sein, dass der bloße Umstand einer Eheschließung nach längerem Zusammenleben einen Missbrauch von Rechtsvorschriften darstellen muss.(Rn.19)