Testo completo
VG Berlin — 13 K 217.13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 13 K 217.13
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0303.13K217.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 127 BauGB, § 242 Abs 1 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB, § 15a Abs 1 ErschlBeitrG BE
Orientierungssatz
-
Für Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke genutzt wurden, dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. (Rn.16)
-
Die Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 Satz 1 EBG erfordert, dass zum Stichtag 3. Oktober 1990 eine Erschließungsanlage anzunehmen ist. (Rn.18)
-
Es genügt, dass vorhandene Erschließungsanlagen vor dem 3. Oktober 1990 für Verkehrszwecke genutzt wurden, eine solche Nutzung also im Zeitraum davor stattfand. (Rn.21)