Testo completo
VG Berlin 19. Kammer — 19 K 192.14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-15
Aktenzeichen: 19 K 192.14
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2016:0715.19K192.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 154 Abs 1 Abs 3 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO, § 167 VwGO ... mehr
Orientierungssatz
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Voraussetzung eines Abwehrrechts des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben ist, dass das Vorhaben gerade gegen solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt, also drittschützend sind.(Rn.24)
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Ein Umspannwerk ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als ein nicht störender Kleinbetrieb einzustufen.(Rn.40)
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Der allgemeinen Zulassungsfähigkeit des Umspannwerks steht nicht entgegen, dass mit seiner herabgespannten Elektrizität auch Bereiche außerhalb des Plangebiets versorgt werden.(Rn.51)