Testo completo
SG Berlin 2. Kammer — S 2 EG 33/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: S 2 EG 33/14
ECLI: ECLI:DE:SGBE:2016:1221.S2EG33.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2c Abs 3 S 1 BEEG, § 2c Abs 1 S 1 BEEG, § 2f BEEG
Leitsatz
Die Regelung des § 2c Abs 3 S 1 BEEG, wonach für die Ermittlung der nach § 2f BEEG erforderlichen Abzugsmerkmale für Sozialabgaben auf die Angaben der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bemessungszeitraum abzustellen ist, setzt zwingend voraus, dass im Bemessungszeitraum überhaupt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt wurden. (Rn.20)
Wird im Bemessungszeitraum kein, aber sodann im Bezugszeitraum ein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, so ist letzteres nach § 2c Abs 1 S 1 BEEG um die Beitragssatzpauschalen für Sozialabgaben nach § 2f BEEG zu bereinigen. (Rn.19)
Orientierungssatz
Az beim LSG Berlin-Potsdam: L 17 EG 4/17.