Testo completo
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin — 129/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 129/05
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Orientierungssatz
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend KG Berlin, 3. August 2005, 18 WF 107/05, Beschluss
vorgehend AG Pankow-Weißensee, 19. April 2005, 12 F 5167/04, Beschluss
vorgehend AG Pankow-Weißensee, 9. Juni 2005, 12 F 5167/04, Beschluss
Tenor
-
Das Verfahren wird eingestellt.
-
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
-
Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe
1 Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21. November 2008 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
Permalink