Testo completo
VG Berlin 4. Kammer — 4 K 86.19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 4 K 86.19
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2021:0223.4K86.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 2 Abs 2 S 1 PAngV, § 2 Abs 3 S 1 PAngV, § 2 Abs 4 PAngV, § 20 Abs 2 Nr 3 FPackV, § 20 Abs 2 Nr 5 FPackV ... mehr
Leitsatz
- Wer Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen, Braten- und Würzsoßen sowie Fertigpackungen mit Puddingpulver und Kaltschalenpulver anbietet, hat einen Grundpreis anzugeben.
- Der Grundpreis für konzentrierte Suppen, Brühen, Braten- und Würzsoßen bezieht sich auf das Volumen der verzehrfertigen Zubereitung nach Liter oder Milliliter.
- Der Grundpreis für Puddingpulver und verwandte Erzeugnisse bezieht sich auf die Menge der Flüssigkeit, die zur Zubereitung der Füllmenge erforderlich ist.