Testo completo
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 7. Senat — OVG 7 S 3/26 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2026-04-24
Aktenzeichen: OVG 7 S 3/26
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2026:0424.OVG7S3.26.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 3 Abs 1 BImSchG, § 4 UmwRG, § 5 Abs 3 S 2 UVPG, Nr 1 Abs 2 TA Lärm ... mehr
Orientierungssatz
- Dass Einwendungen ausweislich der Belehrung in den Bekanntmachungen ausschließlich schriftlich oder elektronisch und ausschließlich über das eröffnete Einwendungsportal hätten eingereicht werden können, nicht jedoch per E-Mail, begründet keinen absoluten Verfahrensfehler im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwRG. (Rn.23)
- Einzelfall des fehlenden Eingriffs einer geplanten Windenergieanlagen in die Substanz eines denkmalgeschützten Vierseithofs. (Rn.32)
- Belastungen durch landwirtschaftliche Großfahrzeuge auf einer Landesstraße insbesondere zu Erntezeiten dürften schon nicht unter die Vorbelastungsdefinition in Nr. 2.4 Abs. 1 TA Lärm fallen. (Rn.45)
- Es ist nicht zu beanstanden, dass Schallimmissionsprognosen für die Berechnung der Zusatzbelastung auf Herstellerangaben zurückgreifen. (Rn.53)