Testo completo
OLG Brandenburg 6. Zivilsenat — 2018-10-23 — 6 U 45/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-23
Aktenzeichen: 6 U 45/17
ECLI: ECLI:DE:OLGBB:2018:1023.6U45.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Das am 24.04.2017 verkündete Urteil des Landgerichtes Potsdam - 12 O 33/14 - wird betreffend den Tenor zu 1. zum Zwecke der Klarstellung teilweise neu gefasst wie folgt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.245,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2011 sowie weitere 3.180,88 € nebst Zinsen in vorgenannter Höhe seit dem 26.01.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Klägerin auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.
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Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Beklagte zu tragen (§ 516 Abs. 3 ZPO). Er wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
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Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf bis zu 30.000,- € festgesetzt.