Testo completo
LG Cottbus 1. Zivilkammer — 2022-08-10 — 1 O 102/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-08-10
Aktenzeichen: 1 O 102/21
ECLI: ECLI:DE:LGCOTTB:2022:0810.1O102.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Cottbus - 1. Zivilkammer - vom 08.06.2022 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Auf Seite 2 des Urteils wird in Absatz 2 des Tatbestandes der fünfte Satz ersetzt durch folgenden Satz: Am 20.09.2018 wurde ein Verschmelzungsplan vom 11.07.2017 zwischen der Beklagten, der ... und der ... bekanntgegeben.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.