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LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 406/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-10
Aktenzeichen: 324 O 406/12
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2012:0710.324O406.12.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
die nachfolgenden Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
und/oder
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Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.