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LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 315/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 324 O 315/14
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2014:0603.324O315.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
untersagt,
zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,
Dr. J. sei Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung " D.. A.. " vom 2014 im Z.. genannt wurden,
wie geschehen in der Sendung "D.. A.." vom 2014 im Z...
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Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.