Testo completo
FG Hamburg 4. Senat — 4 K 268/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-17
Aktenzeichen: 4 K 268/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0617.4K268.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 4 Nr 5 ZK, Art 51 Abs 1 ZK, Art 182 Abs 3 S 1 ZK, Art 203 ZK, Art 220 ZK ... mehr
Leitsatz
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Die Bewilligung eines Verwahrungslagers kann mit der Auflage verbunden werden, die Wiederausfuhr von Waren in vorübergehender Verwahrung der Zollbehörde vorab mitzuteilen (Rn.22)
(Rn.23)
(Rn.26)
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Eine solche Auflage ist als zollbehördliche Entscheidung i.S.v. Art. 4 Nr. 5 ZK selbständig anfechtbar und der Bestandskraft fähig (Rn.21)
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Die unterlassene auflagengemäße Vorabmitteilung der Wiederausfuhr von Waren in vorübergehender Verwahrung führt zum Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Rn.21)
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Orientierungssatz
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Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 120/14).
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Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 12.8.2015 VII B 120/14, nicht dokumentiert).