Testo completo
FG Hamburg 4. Senat — 4 K 147/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-11
Aktenzeichen: 4 K 147/13
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0611.4K147.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Pos 8472 UPos 9070 KN, Pos 8422 UPos 4000 KN
Leitsatz
Ein vornehmlich im gewerblichen Bereich eingesetzter Klebestreifengeber, der Klebestreifen in einer zuvor eingestellten Länge automatisch oder halbautomatisch auswirft und abschneidet, die dann zum Verpacken manuell auf Kartonagen aufgeklebt werden, ist als andere Büromaschinen in die Unterposition 8472 9070 einzureihen (Rn.17)
(Rn.21)
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Orientierungssatz
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 117/14).