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LG Hamburg 24. Zivilkammer — 324 O 717/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-02
Aktenzeichen: 324 O 717/14
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2014:1202.324O717.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
untersagt,
zu verbreiten,
a)
„das Strafurteil gegen U.. H.. wegen Steuerhinterziehung basiere auf einer konkludenten Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft“
b)
„ohne Placet des Teams H.. laufe in der b.. Justiz- ob buchstäblich oder konkludent - gar nichts“
wie geschehen im Artikel „Sesam öffnet sich“ in der Zeitung „F.. A..“ vom.2014.
-
Von den Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller ein Drittel und die Antragsgegnerin zwei Drittel zu tragen (§§ 92, 269 ZPO).
-
Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.