Testo completo
LG Hamburg 11. Zivilkammer — 311 O 350/15 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-06
Aktenzeichen: 311 O 350/15
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2016:0106.311O350.15.0A
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Tenor
-
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 21.000,-- zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2015 sowie nebst weiterer Zinsen in Höhe von 2 % seit dem 9.11.2005 bis zum 30.10.2015 (aus einem Betrag von € 21.000,--) zu zahlen.
-
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.348,27 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2015 zu zahlen.
-
Die Verurteilung zu Ziffer 1) erfolgt Zug um Zug gegen die Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag bezüglich der Beteiligung an der Schiffsfonds O. I. U. (haftungsbeschränkt) & Co. KG im Nominalwert von € 20.000,--.
-
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag bezüglich der Beteiligung gemäß Ziffer 3 seit dem 31.10.2015 im Annahmeverzug befinden.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) die Klägerin von ihren gegenüber der Beklagte zu 1) eingegangenen Verpflichtungen freizustellen hat.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, die Klägerin von allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten freizustellen, die der Klägerin aus oder im Zusammenhang der Zeichnung der in Ziffer 3 genannten Beteiligung entstehen.
-
Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.