Testo completo
FG Hamburg 2. Senat — 2 K 110/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-16
Aktenzeichen: 2 K 110/15
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2016:1116.2K110.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 15 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, §§ 22 UStG 2005, § 140 AO, § 158 AO ... mehr
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Auch unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten kann bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahme-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden. Grundsätzlich sind auch in diesem Bereich Belege über die Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzubewahren. Allerdings bedarf es nicht der Führung eines Kassenbuchs(Rn.20)
(Rn.21)
(Rn.24)
(Rn.27)
(Rn.28)
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