Testo completo
LG Hamburg 18. Zivilkammer — 318 O 195/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 318 O 195/17
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2017:0712.318O195.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung (1.) „Y. M.“ und/oder (2.) „Y. M. B. C.“ im Zusammenhang mit Gastronomie und Unterhaltungsbetrieben zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.
-
Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
-
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
-
Mit dem Beschluss ist zuzustellen:
Antragsschrift vom 04.07.2014 nebst Anlagen
Gründe
1 Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 04.07.2014 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.