Testo completo
LG Hamburg 32. Zivilkammer — 332 T 15/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 332 T 15/17
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2017:0306.332T15.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Orientierungssatz
Ein erkennbar rechtsmissbräuchlich erfolgter Befangenheitsantrag kann von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden.(Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend AG Hamburg, 27. Februar 2017, 19 C 108/16, Beschluss
vorgehend LG Hamburg 32. Zivilkammer, 22. Februar 2017, 332 T 15/17, Beschluss
nachgehend BGH, 1. Februar 2018, I ZB 103/17, Beschluss
Tenor
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Der Befangenheitsantrag vom 27.02.2017 wird zurückgewiesen.
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Der Beschwerde vom 27.02.2017 wird nicht abgeholfen.
Gründe
1 Der Befangenheitsantrag konnte von dem abgelehnten Richter selbst zurückgewiesen werden. Er erfolgte erkennbar rechtsmissbräuchlich. Ohne sachliche Begründung werden alle beteiligten Richter pauschal abgelehnt. Dem dient das Richterablehnungsverfahren nicht.
2 Der Beschwerde war nicht abzuhelfen, da eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 22.02.2017 nicht gegeben ist.