Testo completo
LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 7/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-10
Aktenzeichen: 312 O 7/18
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
- Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
geschäftlich handelnd
ein Neufahrzeug H. K. zum Kauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen mit der Behauptung, es bestehe ein Anspruch auf die im EWR und in der Schweiz angebotene H.-Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, wie geschehen durch die Aussagen
a) volle Herstellergarantie“ in Anlage A
und/oder
b) „inkl. 5 Jahre europaweiter H.-Herstellergarantie (ab Erstzulassungsdatum bzw. Anmeldung zur Garantie !“ in Anlage B
und/oder
c) „inkl. 5 Jahre europaweite H.-Herstellergarantie ohne Kilometerbegrenzung (ab Erstzulassungsdatum bzw. Anmeldung zur Garantie)" in Anlage C.
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Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.