Testo completo
LG Hamburg 12. Zivilkammer — 312 O 16/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-17
Aktenzeichen: 312 O 16/18
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Tenor
- Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung
untersagt,
geschäftlich handelnd
Neufahrzeuge der Modelle H. K. und/oder H. i. F. (2018) zum Kauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen mit der Behauptung, es bestehe ein Anspruch auf die im EWR und in der Schweiz angebotene H.-Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung, wie geschehen durch die Aussagen
A) „Herstellergarantie“ in Anlage A und Anlage B
und/oder
B) „Fahrzeuggarantie“ in Anlage C
und/oder
C) „5 Jahre H. Herstellergarantie europaweit ohne jede Kilometerbegrenzung“ in Anlage A, Anlage B und Anlage C.
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Der Antragsgegner hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.