Testo completo
LG Hamburg 8. Zivilkammer — 308 O 193/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 308 O 193/21
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2021:1111.308O193.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
-
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
-
Der Streitwert wird auf bis 125.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.
2 Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.
3 Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der Antragsgegnerin.