Testo completo
AG Gießen Einzelrichter — 39 C 29/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-07
Aktenzeichen: 39 C 29/17
ECLI: ECLI:DE:AGGIESS:2018:0207.39C29.17.01
Dokumenttyp: Beschluss
Anmerkung
Berichtigungsbeschluss zum Urteil vom 10.01.2018
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird das Urteil vom 10.01.2018 dahin berichtigt, dass die Ziffer 3 des Tenors wie folgt lautet:
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 83 % und hat die Beklagte 17 % zu tragen.
Gründe
Das Urteil ist nach § 319 ZPO zu berichtigen, da ein offensichtlicher Schreibfehler hinsichtlich der Kostenquote vorliegt.
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