Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 99/63

F III 99/63Tribunale amministrativo / 3a divisione7 dic 1965

Regest

1. Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient. 2. Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022936

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 99/63 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-12-07

Aktenzeichen: F III 99/63

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III99.63.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ein Weg kann auch dann eine gemeinschaftliche Anlage darstellen, wenn er der Aufschließung eines einzelnen Hofgrundstücks dient.

  2. Ein Futtersilo ist ein Bauwerk, dessen Errichtung der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde bedarf. Durch die gelegentliche Kenntnisnahme des Bauvorhabens seitens der Beamten der Flurbereinigungsbehörde wird die Zustimmung nicht ersetzt.

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