10 TH 4600/88•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 10. Senat, 1989-01-24, 10 TH 4600/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 10. Senat, 1989-01-24, 10 TH 4600/88
10 TH 4600/88Tribunale amministrativo / Division 1024 gen 1989
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 10. Senat — 10 TH 4600/88 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-01-24
Aktenzeichen: 10 TH 4600/88
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1989:0124.10TH4600.88.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 92 VwGO, § 81 VwGO
Gründe
1 Nachdem die Beschwerde zurückgenommen worden ist, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen (entsprechende Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO).
2 Gegen die Wirksamkeit der Beschwerderücknahme spricht auch nicht, daß der Bevollmächtigte den Rücknahmeschriftsatz vom 2. Januar 1989 per Telefax übermittelt hat. Der Schriftsatz entspricht der für eine Prozeßerklärung notwendigen Form, denn ein bestimmender Schriftsatz kann auch durch Telegramm, Telebriefe oder Telekopien übermittelt werden (Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Auflage, Rdnr. 3 zu § 81 m.w.N.), da hier der Übermittlungswille zweifelsfrei zum Ausdruck kommt. Dies gilt erst recht für die Fernkopie, die neben dem faksimilierten Schriftstück Datum, Uhrzeit, Absender und Empfängerrufnummer enthält. Für die letzteren hat sich gemäß der Bezeichnung in §§ 25 ff. Telekommunikationsordnung der Name Telefax eingebürgert.
3 Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 155 Abs. 2 VwGO. Danach sind die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der einen Rechtsbehelf zurücknimmt.
4 Die Streitwertfestsetzung beruht auf entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 3, 25 Abs. 1 Satz 1 GKG.
5 Der Beschluß ist unanfechtbar (§§ 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO, 25 Abs. 2 Satz 2 GKG).
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190025014
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.