Testo completo
LG Darmstadt 27. Zivilkammer — 27 O 260/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-01
Aktenzeichen: 27 O 260/18
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Das Urteil vom 28.03.2019 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt „Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen“ muss es richtig heißen:
„Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.“
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers.
Aus den Gründen ergibt sich, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dies entspricht auch der Entscheidung in der Hauptsache.
Permalink