Testo completo
LG Gießen 3. Zivilkammer — 3 O 322/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 3 O 322/19
ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Tenor
Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
muss es richtig heißen:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
Gründe
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.
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