Testo completo
LG Lüneburg — 2008-07-28 — 4 S 26/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-28
Aktenzeichen: 4 S 26/08
ECLI: ECLI:DE:LGLUENE:2008:0728.4S26.08.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2008, 43967
Tenor
Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lüneburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1 385,16 EUR festgesetzt.
Gründe
Gründe1Die zulässige Berufung der Beklagten bietet in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung nimmt die Kammer auf die Gründe des Beschlusses vom 02.07.2008 Bezug.
2Da die Sache im übrigen keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung der Kammer erfordert, war die Berufung wie angekündigt gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit der sich aus § 97 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen.
unterschrift unterschrift_first
Glauber
unterschrift
Dr. Steinberg
unterschrift
Dr. Stenger
unterschrift
Dr. Hannemann
unterschrift
Dr. Uhlmannsiek
unterschrift
Dr. Derks
unterschrift
Eyl
unterschrift
Ridder
unterschrift
Herrn Dr. Neubert
unterschrift
Philipp
unterschrift
Feldmann
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.