Testo completo
OLG Celle — 2022-06-03 — 6 U 45/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 6 U 45/21
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 46177
verkuendung
In dem Rechtsstreit
J. W., N.weg in R.,
Beklagter zu 2 und Berufungskläger,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. und M., H.straße in B.,
Rechtsanwalt Dr. R., S.straße in B., als Nachlassverwalter des am 10. Juni 2015 verstorbenen H. W.,
Beklagter zu 1,
Prozessbevollmächtigte: R., M., K. Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, S.straße in B.,
gegen
S. W., Auf d. R. in R.,
Klägerin und Berufungsbeklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. & B., H.straße in B.,
Tenor
Tenor: wird die Beschwerde der Klägerin vom 25. Mai 2022 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Mai 2022, mit dem der Senat die Anhörungsrüge der Klägerin zurückgewiesen hat, als unzulässig verworfen.
Gründe
GründeEin Beschluss, mit dem ein Gericht eine Anhörungsrüge zurückweist, ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO).
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