Testo completo
OLG Oldenburg — 2012-01-26 — 2 W 82/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 2 W 82/11
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2012:0126.2W82.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2012, 14035
verkuendung
In der Insolvenzsache
Gläubiger und Beschwerdeführer,
gegen
Schuldner,
hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Richter am Oberlandesgericht
....... als Einzelrichter
am 26. Januar 2012
beschlossen:
Tenor
Tenor: Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 23.11.2011,wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
Gründe1Die weitere Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 GKG ist nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat, was nicht der Fall ist. Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. BGHZ 150, 133 ff.)
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