Testo completo
LG Lüneburg — 2025-03-28 — 9 S 28/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-28
Aktenzeichen: 9 S 28/24
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2025, 16222
verkuendung
In dem Rechtsstreit
- C. K.,
- C. K.
- Kläger und Berufungskläger -
Prozessbevollmächtigte zu 1. und 2.:
Rechtsanwältin S. T.,
gegen
W.
- Beklagte und Berufungsbeklagte -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen L.
hat das Landgericht Lüneburg – 9. Zivilkammer – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. P. als Einzelrichter am 28.03.2025 beschlossen:
Tenor
Tenor: Das am 04.03.2025 verkündete Urteil wird in den Entscheidungsgründen gem. § 319 ZPO wegen eines Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3, II. der
Satz 2 lautet:
„In der Sache ist die Berufung nicht begründet.“
unterschrift unterschrift_first
Dr. P. Vorsitzender Richter am Landgericht
Hinweis:Berichtigungsbeschluß zu
LG Lüneburg - 04.03.2025 - AZ: 9 S 28/24
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