Testo completo
LG Hildesheim — 2001-01-08 — 18 Ns 14 Js 8105/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-01-08
Aktenzeichen: 18 Ns 14 Js 8105/96
ECLI: ECLI:DE:LGHILDE:2001:0108.18NS14JS8105.96.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2001, 32868
verkuendung
In der Strafsache
...
hat die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schlüter
am 08.Januar 2001
beschlossen :
Tenor
Tenor: Das am 24. November 2000 vorläufig eingestellte Verfahren wird nunmehr endgültig eingestellt, nachdem der Angeklagte die ihm gesetzten Geldauflagen ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens; gemäß § 4 67 Abs. 5 StPO trägt der Angeklagte seine ihm in beiden Instanzen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.