Testo completo
AG Oldenburg (Oldenburg) — 2009-12-17 — 5 C 5248/09 XXIII — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-17
Aktenzeichen: 5 C 5248/09 XXIII
ECLI: ECLI:DE:AGOLDBG:2009:1217.5C5248.09.XXIII.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2009, 37352
Tenor
Tenor: In dem Rechtsstreit ... wird das Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 13.11.2009 - 5 C 5248/09 (XXIII) - auf Antrag der Klägerseite nach Anhörung des Gegners gemäß § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es im Urteilstenor statt:
- 1.)Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenüber der Beklagten aus den Darlehen mit den Nummern ... über ... EUR und Nr. ... über ... EUR nichts schuldet.
- 2.)Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von den Anwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten ... in Höhe von ... EUR freizustellen.
richtig heißt:
- 1.)Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten ... in Höhe von ... EUR freizustellen.
Hinweis:Korrekturbeschluss zu
AG Oldenburg - 13.11.2009 - AZ: 5 C 5248/09 (XXIII)
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.