Testo completo
OLG Oldenburg — 2013-08-06 — 1 Ws 439/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: 1 Ws 439/13
ECLI: ECLI:DE:OLGOL:2013:0806.1WS439.13.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2013, 42329
verkuendung
In der Bewährungssache
betreffend pp.
Verteidiger: Rechtsanwalt Möckel, Giesenweg 1. 26133 Oldenburg,
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg am 6. August 2013
durch die unterzeichnenden Richter beschlossen:
Tenor
Tenor: 1. 1.Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven vom 13. Juni 2013, durch den die dem Verurteilten durch Urteil des Amtsgericht Aurich vom 26. März 2010 bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen worden ist,
aufgehoben.
2. 2.Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven erlassene Sicherungshaftbefehl vom 7. Januar 2013 aufgehoben.
3. 3.Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die dadurch dem Verurteilten entstandenen notwendigen
Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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