Testo completo
OLG Celle — 2007-11-28 — 1 Ws 469/07 (StrfVollz) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 1 Ws 469/07 (StrfVollz)
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2007:1128.1WS469.07STRFVOLL.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2007, 47035
verkuendung
In der Strafvollzugssache
...
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle
nach Beteiligung des Zentralen juristischen Dienstes für den niedersächsischen Justizvollzug
am 28. November 2007
durch
den Richter am Oberlandesgericht Dr. G.,
den Richter am Oberlandesgericht S. und
den Richter am Landgericht H.
beschlossen :
Tenor
Tenor: 1. 1.Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Oldenburg vom 22. Oktober 2007 wird als unzulässig verworfen.
2. 2.Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses wird als unzulässig verworfen.
3. 3.Der Streitwert wird auf 100 EUR festgesetzt (§§ 1 Nr. 1j, 63 Abs. 3, 65 GKG).
4. 4.Die Kosten der Rechtsmittel hat der Antragsteller zu tragen.
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