Testo completo
Amtsgericht Aachen — 114 C 462/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-05-08
Aktenzeichen: 114 C 462/91
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:1992:0508.114C462.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 99,00 DM und für die Zeit vom 09.03. bis zum 31.08.1991 ein Schmerzensgeld von 200,00 DM sowie 4 % Zinsen aus 299,00 DM seit dem 07.09.1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin ¾ und der Beklagte ¼ zu tragen.
Von den außergerichtlichen Kosten haben der Beklagte 3/10 und die Klägerin 7/10 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Parole chiave
damagespain and sufferinginterestcost allocation