Testo completo
Amtsgericht Aachen — 118 C 4/20 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: 118 C 4/20
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0527.118C4.20.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
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Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 19.11.2019 Wohnungseigentümergemeinschaft Gstraße 11 in K unter Tagesordnungspunkt 2., 3. Beschlussantrag (Erhöhung der Verwaltergebühr für die Garagen) wird für ungültig erklärt.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil ist in seiner Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann kann jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund dieses Urteiles gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: 9129,51
(Tagesordnungspunkt 2: 3752,40 €
{dabei: 1. Beschlussantrag: 3482,40 €
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Beschlussantrag: 150,00 €
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Beschlussantrag: 120,00 €}
Tagesordnungspunkt 3: 5377,11 €)