Testo completo
Amtsgericht Eschweiler — 15 F 141/20 UE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-02
Aktenzeichen: 15 F 141/20 UE
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2022:1102.15F141.20UE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15 F 141/20 UE
Normen: §§ 1571, 1578b, 1579 BGB
Tenor
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 900 € im ersten Jahr nach Rechtskraft der Scheidung und in Höhe von monatlich 500 € im zweiten Jahr nach Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Danach besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 25 % und die Antragsgegnerin zu 75 %.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.